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Finden Sie mit uns ihren Wunschmieter für die Neuvermietung

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    Sie sind auf der Suche nach einem Partner, der Ihre individuellen Wünsche bei der Neuvermietung Ihrer Immobilie berücksichtigt und Sie hinsichtlich aller bürokratischen und rechtlichen Rahmenbedingungen berät?

    Jemand, der einen kühlen Kopf angesichts einer Vielzahl an Anfragen bewahrt und dennoch den menschlichen Aspekt der Vermietung im Hinterkopf behält?

    Dann finden Sie mit uns den richtigen Partner für Ihr Vermietungsobjekt.

    Wir nehmen uns Zeit, mit Ihnen im gemeinsamen Austausch die wichtigsten Kriterien für die Vermietung zu erarbeiten und Ihren „Wunsch-Mieter“ zu finden. Dabei beachten wir sowohl die rechtlichen und bürokratischen Aspekte für beide Parteien als auch die persönlichen Kriterien für ein harmonisches, langfristiges Mietverhältnis.

    Über unsere langjährigen Netzwerkpartner stellen wir Ihnen auf Wunsch sowohl geprüfte Mietverträge und Ansprechpartner für Rechtsfragen zur Verfügung als auch schnelle Hilfe bei kleineren Reparaturen oder Modernisierungen. So steht einer unkomplizierten und zügigen Vermietung nichts mehr im Wege.

    Rundum-Sorglos ist hier das Motto!

    Tipp:

    Eine Kautionsbürgschaft erfordert lediglich einen minimalen Verwaltungsaufwand und die Kautionssumme steht im Schadensfall auf erstes Anfordern bereit!

    Unsere Leistungen für die Vermietung Ihrer Immobilie

    Persönliche Beratung und Einwertung

    • Besprechen Ihrer Wünsche für die Vermietung
    • Gemeinsames Erarbeiten der Kriterien für den passenden Mieter
    • Beraten zu rechtlichen Rahmenbedingungen
    • Gemeinsame Begehung der Immobilie und Unterstützung bei der Kommunikation mit Vormietern
    • Ermitteln eines marktgerechten Mietpreises

    Vermarktungsvorbereitung

    • Zusammenstellen der relevanten Dokumente für die Vermietung
    • Kommunikation mit Hausverwaltung

    Marketing

    • Erstellen eines Exposés mit professionellen Fotos, eingesprochener Videobegehung, aussagekräftigen Texten sowie aufbereiteten Grundrissen
    • Werbung in Print- und Onlinemedien

    Vertrieb

    • Mailingaktion an gelistete Suchkunden
    • Qualifizieren der Anfragen und Interessenten
    • Einzelbesichtigungen und Besichtigungsmanagement
    • Klären organisatorischer Fragen auf Mieterseite

    Mieterauswahl

    • Prüfen der Bonität
    • Vorauswahl der qualifizierten Mietinteressenten nach den gemeinsam festgelegten Kriterien
    • Vorstellen von bis zu drei Mietinteressenten und Aussprache einer Empfehlung
    • OPTIONAL: Kennenlernen der vorausgewählten Mietinteressenten

    Mietvertrag und Übergabe

    • Erstellen des Mietvertragsentwurfs
    • Beratung zum Vertrag und Begleitung des Unterschriftentermins
    • Wohnungsübergabe inkl. schriftlichem Übergabeprotokoll
    • Ansprechpartner für Rückfragen auch nach der Vermietung

    Fragen zur Vermietung einer Immobilie

    Wie schütze ich mich vor Mietausfall?

    Grundsätzlich geht mit einer Vermietung immer ein gewisses Risiko einher, denn man kann den Mietern ja nicht „in den Kopf gucken“. Neben den oben genannten Kriterien zur Prüfung der Bonität ist ein umfangreicher und rechtssicherer Mietvertrag die Basis für ein sicheres Mietverhältnis. Nach zwei Monaten ohne Mietzahlungseingang ist eine fristlose Kündigung möglich. Zudem macht es Sinn, sich als Vermieter gegen Mietausfall zu versichern.

    Wie prüft man die Bonität der Mietinteressenten?

    Es gibt verschiedene Optionen, den Mietinteressenten „auf den Zahn zu fühlen“: Neben der Prüfung von Gehaltsnachweisen, Nebeneinkünften und staatlichen Förderungen wie Wohngeld, BaföG und Arbeitslosengeld sollte man auch eine aktuelle Schufa-Auskunft der Interessenten einfordern. In Einzelfällen macht es Sinn, sich vom Vor-Vermieter eine Bescheinigung über regelmäßige Mietzahlungen ausstellen zu lassen. Und nicht zuletzt sollte auch das Bauchgefühl stimmen! Stellt der Mietinteressent authentisch und plausibel seine Situation dar und ist klar in seiner Kommunikation, spricht das für ein erfolgreiches Mietverhältnis.

    Welche Miete kann ich für meine Wohnung ansetzen?

    So individuell wie jede Wohnung ist, ist auch der Mietpreis zu betrachten. Zum einen spielen hier rechtliche Regelungen wie der Mietspiegel oder die ortsübliche Miete eine wichtige Rolle. Zum anderen kommt es auf Beschaffenheit, Größe, Schnitt und Ausstattungsqualität der Wohnung an. Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu einem realistischen Mietzins, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

    Was ist das Bestellerprinzip – und muss ich als Vermieter den Makler bezahlen?

    Seit 2015 regelt das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum die Zahlung der Maklerprovision. Der Auftraggeber eines Immobilienmaklers, also in der Regel der Vermieter, hat die Kosten für den Makler vollständig zu tragen. Eine Umwälzung auf den Mieter ist nicht mehr möglich.

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